Veröffentlichung: Das LG Köln hat in einem Urteil vom 18.07.2007 einem Kläger – einem Anwalt – einen Anspruch auf Erstattung von Anwaltskosten aufgrund einer Abmahnung wegen Urheberechtsverletzungen durch Filesharing gegen einen Beklagten zugesprochen. Der Beklagte hatte über die Tauschbörse WinMX 308 Audiodateien zum Herunterladen bereitgestellt, worin das Gericht eine Verletzung der ausschließlichen Nutzungsrechte der Mandantschaft des Klägers – zweier Tonträgerunternehmern – sah. Das Gericht hielt einen Streitwert von 250.000 € pro Mandant bei einem Gegenstandswert von 10.000 pro Musiktitel für vertretbar. Da der Kläger für zwei Mandanten in derselben Angelegenheit tätig war (§ 7 Abs. 1 RVG), hielt es allerdings nur eine insgesamt um 0,3 erhöhte Geschäftsgebühr für angemessen und nicht, wie vom Kläger gefordert, eine 1,3fache Geschäftsgebühr für jeden der beiden Mandanten. Medien Internet und Recht 09/2007 Download PDF: Was tun bei einer Abmahnung wegen Filesharing? |
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Veröffentlichung: Wer über eBay als Privatmann häufig Waren verkauft, muss sich irgendwann fragen, ob er nicht inzwischen zum gewerblichen Händler aufgestiegen ist und ob ihn die gesetzlichen Pflichten eines Unternehmers treffen. Käufer, über eBay Waren ersteigert haben, müssen bei einem Widerruf des Verkaufs hingegen beweisen, dass ihr Gegenüber tatsächlich nicht privat gehandelt haben. Der Beitrag widmet sich der schwierigen Rechtslage um die Abgrenzung des Privatmanns vom Unternehmer im Rahmen von Internetauktionen. Der Artikel bei Heise.de (kostenpflichtig) Download PDF: Beratungsblatt: Abgrenzungskriterien Privatmann und Unternehmer |
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Anmerkung
zu AG Charlottenburg Urteil 207 C 471/05 v. 08.06.2006 "Bei der Berechnung eines Schadensersatzanspruchs wegen der unberechtigten Veröffentlichung eines Stadtplanausschnittes ist entgegen der Ansicht des AG Charlottenburg nicht nur auf die übliche Lizenzvergütung des Verletzten abzustellen, sondern auf die marktübliche Vergütung aller am Markt befindlicher Unternehmen." Veröffentlichung: Amtsgerichte stöhnen unter Aktenbergen, die durch eine Vielzahl immer wieder gleich gelagerter Rechtsverletzungen durch Website-Betreiber zustande kommen. Sehr oft bedienen sich Seitenbastler aus purer Gedankenlosigkeit an fremdem Material. Besonders Stadtplanausschnitte kommerzieller Anbieter sind hier mittlerweile zum echten Klassiker geworden. |
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Stadtplan–Schadensersatz
für Urheberrechtsverletzung durch Herunterladen Das AG Charlottenburg hat in einem Urteil vom 11. April 2005 einem Internet – Stadtplandienst Schadensersatz für die Verletzung von Nutzungsrechten durch den unberechtigten Gebrauch eines Kartenausschnitts zugesprochen. Bemerkenswert ist, dass das Gericht in seinem Urteil weit hinter der Forderung des Klägers zurückgeblieben ist und dem Kläger lediglich einen Schadensersatz von EUR 400,- statt der geforderten EUR 3.297,40 zugesprochen hat. Das Gericht ging bei der Schätzung des Schadenersatzes davon aus, dass der Klägerseitig vorgebrachte Schaden in der Höhe nicht nachgewiesen werden konnte und das Lizenzverträge in der genannten Höhe branchenüblich nicht geschlossen werden. Die von der Klägerin geltend gemachten anwaltlichen Kosten der Abmahnung hat das Gericht auf eine angemessene Aufwandspauschale gekürzt. Begründet wurde dies mit der Annahme, dass die Klägerin aufgrund ihrer Erfahrung und selbst im Stande ist, entsprechende Abmahnungen zu erstellen, so dass die Beauftragung eines Anwalts nicht mehr im erforderlichen Interesse der beklagten Urheberrechtsverletzerin war. Fundstelle: ZUM 2005, S. 578 – 581 (Volltext mit red. LS) |
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Falscher
Autorenname: Kein Anspruch auf immaterielle Schäden,
Urt. AG Charlottenburg, 15.11.2004, 237 C 134/04 Das
Amtsgericht Charlottenburg hat unlängst einen Fall entschieden, in
dem eine Autorin eine Zeitung wegen des Abdrucks eines von ihr verfassten
Krimis mit einer falscher Autorenbezeichnung in Anspruch nahm. veröffentlicht: ZUM-RD 2005, 356 |
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